Was leisten wir?

Durch die wirtschaftliche Unterstützung von Klienten der ambulanten sozialen Dienste der Justiz tragen wir dazu bei, schwierige Lebenslagen von Bewährungsprobanden zu stabilisieren.

Verwendungszweck kann im Einzelfall unter anderem sein:

Kleinere Schuldenregulierung

Mitfinanzierung von sozialer Gruppenarbeit, die die soziale Kompetenz der Klienten fördert und erweitert

Opferentschädigung aus einem Opferentschädigungs-Fonds

Wir fördern auch die fachliche Weiterbildung der Bewährungshelfer/innen durch Übernahme von Kosten, für welche die Justizverwaltung ausreichende Mittel nicht zur Verfügung stellen kann.