Opfer-Entschädigungs-Fonds

Opfer von Straftaten müssen oftmals erleben, dass der ihnen zugefügte Schaden nicht wieder gut gemacht wird, weil die Täter mittellos sind. Durch die Einrichtung des Opfer-Entschädigungs-Fonds (OEF), der aus Vereinsmitteln gespeist wird, besteht nun die Möglichkeit, dem Opfer schnell und vergleichsweise unbürokratisch einen Schadensausgleich, z.B. ein Schmerzensgeld, zukommen zu lassen.

Dafür muss der Täter unentgeltliche gemeinnützige Arbeit leisten, die die Bewährungshilfe vermittelt. Für jede nachgewiesene Arbeitsstunde wird ein durch die Mitgliederversammlung festgelegter Geldbetrag gutgeschrieben . Der ReStart e.V. Ahlen übermittelt dem Opfer den Geldbetrag aus Mitteln des OEF, sobald der Täter die Ableistung gemeinnütziger Arbeit nachgewiesen hat.

Voraussetzung für dieses Verfahren ist, dass die Schadenswiedergutmachung durch eine gerichtliche Bewährungsauflage angeordnet ist..

Das Opfer

erhält nach Abschluss des Strafverfahrens in einem zeitlich engen Rahmen eine finanzielle Entschädigung. Indem das Opfer dieses als Akt ausgleichender Gerechtigkeit erlebt, wird sein Rechtsempfinden gestärkt.

Der Täter

erlebt eine nochmalige und ganz praktische Konfrontation mit der Tat und deren Folgen mit erzieherischer Wirkung: Er erkennt, dass er Verantwortung für sein Handeln übernehmen und zum Zwecke der Wiedergutmachung ein Opfer bringen muss, nämlich die Ableistung gemeinnütziger Arbeit, deren Lohn nicht ihm, sondern allein dem Tatopfer zugutekommt.