Hilfe zum Helfen

…ist nicht paradox. Sie ist notwendig, wenn Bewährungshilfe mehr sein will als bloße Verwaltung des Resozialisierungsgedankens.

Die Justizverwaltung ist als Trägerin der Bewährungshilfe zum sparsamen Umgang mit Haushaltsmitteln verpflichtet. Deshalb vermag sie nicht alles zu finanzieren, was durch Bewährungshilfe über die bloße Verwaltung hinaus machbar ist.

Der Förderkreis hat in den Jahren seines Bestehens immer wieder ergänzende Geldmittel zur Verfügung stellen können, die für die Durchführung solcher und anderer sinnvoller Maßnahmen erforderlich waren.

Beispielsweise erfolgten Ausgaben für:

Leistungen aus dem Opfer-Entschädigungs-Fonds

soziale Trainingsmaßnahmen, z.B. Antigewaltprogramm

Leistungen für zweckgebundene Beratung von verschuldeten Bewährungsprobanden durch einen Schuldenberater oder eine Beratungsorganisation.